Im Rahmen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) fördert der Bund Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die Informationssicherheit Ihrer Institutionen:
- Ab dem 1. Januar 2021 werden dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
- Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
- Insgesamt
steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur
Verfügung.
- Die Krankenhausträger können jetzt ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.
- Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.
- Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.