Meldepflichten für Geschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings)

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Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens Healthineers AG sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der Siemens Healthineers AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Siemens Healthineers AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden.

Der Siemens Healthineers AG wurden folgende Geschäfte gemeldet: