Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

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Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 12 der Satzung der Siemens Healthineers AG niedergelegt. Sie geht zurück auf einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Februar 2018 und wurde hinsichtlich der Vergütungshöhen des Aufsichtsrats und dessen Ausschüsse, einschließlich Sitzungsgeld, von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Februar 2023 angepasst. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, wurde gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 mit einer Mehrheit von 99,93 % der gültigen abgegebenen Stimmen angepasst. Das beschlossene Vergütungssystem findet sich im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 11 unter „Beschreibung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder (Tagesordnungspunkt 8)“ der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2023 finden sich hier. 

Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie hier.