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Siemens Healthineers Aufsichtsrat
Siemens Healthineers Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglieder
Karl-Heinz Streibich
Weiterer stellvertretender Vorsitzender
Mitglied seit: 1. März 2018
Ergänzende Informationen
Der Aufsichtsrat der Siemens Healthineers AG umfasst 20 Mitglieder. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Vertretern und Vertreterinnen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Um flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagieren zu können, haben die durch die Hauptversammlung 2024 gewählten Aufsichtsratsmitglieder unterschiedliche Amtslaufzeiten („Staggered Board“): Für Frau Veronika Bienert, Frau Dr. Marion Helmes, Herrn Dr. Peter Körte und Herrn Karl-Heinz Streibich enden die Amtsperioden mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2027. Die Amtsperiode von Herrn Prof. Dr. Ralf P. Thomas, Herrn Dr. Roland Busch, Frau Sarena Lin, Herrn Peer M. Schatz, Frau Dr. Nathalie von Siemens sowie Herrn Dow Wilson endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029. Die Amtsperiode der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029. Die Vertreter der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sind durch (*) kenntlich gemacht.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Besetzung der unterschiedlichen ständigen Ausschüsse (Committees) des Aufsichtsrates.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den Stellvertretern und einem weiteren vom Aufsichtsrat zu wählenden Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer. Es unterbreitet insbesondere Vorschläge für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und behandelt die Vorstandsverträge. Es entscheidet über die Genehmigung von Verträgen und Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und den ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen. Zudem unterbreitet das Präsidium dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen.
Mitglieder des Präsidium:
Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitzender)
Dorothea Simon*
Dr. Andrea Fehrmann*
Karl-Heinz StreibichPrüfungsausschuss
Dem Prüfungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer an. Nach dem Aktiengesetz muss dem Prüfungsausschuss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied das über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügt. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegt die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Abschlüsse unterbreitet er nach eigener Vorprüfung Vorschläge zur Feststellung des Jahresabschlusses der Siemens Healthineers AG und zur Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat. Dem Prüfungsausschuss obliegt es, die vom Vorstand aufgestellten Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichte zu erörtern. Er befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, insbesondere bezogen auf die Finanzberichterstattung, sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat eine entsprechende Empfehlung. Der Prüfungsausschuss erteilt nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung, insbesondere die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers sowie dessen Leistungen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses:
Dr. Marion Helmes (Vorsitzende)
Vanessa Barth*
Veronika Bienert
Stephan Büttner*
Prof. Dr. Ralf P. Thomas
Harald Tretter*Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss
Dem Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss, gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie drei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und vier Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer an. Er hat insbesondere die Aufgabe, auf der Grundlage der Gesamtstrategie des Unternehmens die Innovationsstrategie des Unternehmens zu erörtern und die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über Sachanlageinvestitionen und Finanzmaßnahmen sowie über Geschäfte und Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 1 lit b) der Geschäftsordnung des Vorstands vorzubereiten. Darüber hinaus beschließt der Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen, soweit deren Größenordnung unter 300 Mio. € liegt.
Mitglieder des Strategie-, Innovations- und Nachhaltigkeitsausschuss:
Dr. Roland Busch (Vorsitzender)
Harry Blunk*
Dr. Andrea Fehrmann*
Peer M. Schatz
Dorothea Simon*
Prof. Dr. Ralf P. Thomas
Harald Tretter*
Dow R. WilsonVergütungsausschuss
Der Vergütungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Er unterbreitet insbesondere Vorschläge für die Festlegung und Festsetzung der Zielvorgaben von Vorstandsmitgliedern und überprüft die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie die Erstellung des Vergütungsberichts. Er bereitet Beschlüsse über das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsreit einschließlich dessen Umsetzung und Überprüfung vor.
Mitglieder des Vergütungsausschusses:
Peer M. Schatz (Vorsitzender)
Harry Blunk*
Dr. Andrea Fehrmann*
Sarena Lin
Dorothea Simon*
Prof. Dr. Ralf P. ThomasNominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren, von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner aus ihrer Mitte zu wählenden Mitgliedern. Der Nominierungsausschuss schlägt der Hauptversammlung geeignete Kandidaten für neue Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vor.
Mitglieder des Nominierungsausschusses:
Prof. Dr. Ralf P. Thomas (Vorsitzender)
Dr. Peter Körte
Dr. Nathalie von Siemens
Dow R. WilsonAusschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen
Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen besteht aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer. Der Ausschuss ist mehrheitlich aus Mitgliedern zusammengesetzt, zu denen auch die Ausschussvorsitzende gehört, bei denen keine Besorgnis eines Interessenkonflikts aufgrund ihrer Beziehungen zu einer nahestehenden Person besteht. Der Ausschuss beschließt über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen im Sinne der §§ 107 und 111a bis 111c AktG. Die Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen geht im vorgenannten Anwendungsbereich der Entscheidungszuständigkeit anderer Ausschüsse vor.
Mitglieder des Ausschusses für Geschäfte mit nahestehenden Personen:
Dr. Marion Helmes (Vorsitzende)
Stephan Büttner*
Axel Patze*
Karl-Heinz StreibichVermittlungsausschuss
Dem Vermittlungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes gewählter Stellvertreter und je ein von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner gewähltes Mitglied an. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Mitglieder des Vermittlungsausschusses:
Prof. Dr. Thomas (Vorsitzender)
Dorothea Simon*
Dr. Andrea Fehrmann*
Sarena Lin
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder